Ambulante Pflegekräfte brauchen bessere Arbeitsbedingungen

Die ambulante Versorgung pflegebedürftiger Menschen gewinnt aufgrund des demografischen Wandels und des steigenden Anteils älterer Menschen, die so lange wie möglich zu Hause leben wollen, immer mehr an Bedeutung. Eine gute Pflege basiert aber auf gesunden Pflegekräften. Eine Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA) kommt hinsichtlich der Arbeitsbedingungen für ambulante Pflegekräfte zu einer ernüchternden Bilanz.

In Deutschland gibt es aktuell rund 5 Millionen Pflegebedürftige, davon werden 4 Millionen im eigenen Zuhause versorgt. Meist erfolgt die Pflege durch Angehörige, diese werden dabei aber häufig durch ambulante Pflegedienste unterstützt. In der ambulanten Pflege werden Angehörige in den meisten Fällen durch tägliche Besuche der Pflegekraft unterstützt. Doch immer häufiger leben Pflegekräfte auch zusammen mit der pflegebedürftigen Person den ganzen Tag im Haus und erledigen neben der eigentlichen Pflege oft auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten (24-Stunden-Betreuung). In der ambulanten Pflege sind überwiegend Frauen tätig. Das Personal umfasst ausgebildete Krankenschwestern, Pflegerinnen und Pflegehelferinnen, Beschäftigte aus sonstigen Pflegeberufen, Hauswirtschafterinnen, Kräfte im Freiwilligen Sozialen Jahr und auch Personen ohne Ausbildung. Immer häufiger erfolgt die häusliche Pflege durch ausländisches Pflegepersonal, insbesondere aus Osteuropa, in den letzten Jahren aber vermehrt auch aus Afrika, Indien und Ostasien.

Arbeitsschutz in häuslicher Pflege schwer umsetzbar

Die ambulante Pflege zählt zu den Branchen, in denen es schwierig ist, einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz oder auch nur die gesetzlichen Mindestanforderungen effektiv durchzusetzen. Dies gilt insbesondere für Pflegekräfte, die im Haushalt der betreuten Person leben. Dabei ist es vor allem aus zwei Gründen wichtig, die Arbeitsschutzbedingungen in der ambulanten Pflege zu optimieren: Zum einen ist der Erhalt der Gesundheit der Beschäftigten in dieser Branche eine wesentliche Bedingung für die Gewährleistung guter Pflege. Dies wird zusätzlich durch den demografischen Wandel und dem damit verbundene Fachkräftemangel (trotz ausländischer Pfleger und Pflegerinnen) verstärkt. Denn auch in den meisten Herkunftsländern der heutigen ausländischen Pflegekräfte wird die demografische Entwicklung immer mehr zum (Alters-)Problem.

BAuA-Umfrage zur Situation ambulanter Pflegekräfte

Um die Arbeitsbelastung in der Branche richtig einschätzen zu können, führte die Bundesanstalt für die BAuA eine Studie zur „Ermittlung der Arbeits- und Gesundheitssituation häuslicher Betreuungskräfte in Deutschland“ durch. Dabei wurden im Sommer 2023 im Rahmen einer Online-Befragung 429 häusliche Betreuungskräfte (93 % Frauen) befragt. Das Alter der Befragten lag zwischen 21 und 75 Jahren, der Durchschnitt betrug 55 Jahre. Die große Mehrheit der Pflegekräfte stammte aus Polen (50 %) und Bulgarien (30 %). Nur 16 % hatten einen Beruf aus dem Gesundheitswesen erlernt, immerhin 40 % besuchten vor Arbeitsaufnahme einen Pflegekurs. Die Befragten arbeiten im Mittel seit 6 Jahren als häusliche Betreuungskraft in Deutschland.

Arbeitsverhältnis

Die meisten Betreuungskräfte waren als Auftragnehmer (43 %) beschäftigt, 39 % im Angestelltenverhältnis und 11 % als Selbständige. Nur die Hälfte der Betreuungskräfte verfügte über einen schriftlichen Vertrag. Knapp drei Viertel haben diesen mit einer Vermittlungsagentur geschlossen und die Hälfte der abgeschlossenen Verträge war befristet. 17 % der Betreuungskräfte mit einem Vertrag hatten diesen vor Arbeitsbeginn nicht zur Kenntnis erhalten. Bei knapp einem Drittel enthält der Vertrag keine Festlegungen zu den zu leistenden Arbeitsstunden pro Woche.

Arbeitszeiten festlegen

Auffällig ist das mit 55 Jahren hohe Durchschnittsalter der häuslichen Betreuungskräfte. Eine alterns- und altersgerechten Arbeitsgestaltung spielt daher eine besondere Rolle für die Arbeitsfähigkeit der Pflegekräfte. Vor allem für die Beschäftigten ohne Arbeitsvertrag ist es aber kaum möglich, die ihnen zustehenden Rechte einzufordern, vor allem hinsichtlich der Arbeitszeit. So darf die wöchentliche Arbeitszeit laut Arbeitszeitgesetz 48 Stunden nicht überschreiten. Sie kann nur dann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten ein Durchschnitt von maximal 48 Wochenstunden eingehalten wird. Es sei daher dringend geboten, so die Forscher der BAuA, dass Arbeitszeiten gesetzeskonformer durchgesetzt werden.

BAuA

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