Nicht nur die Kostenträger und Reha-Dienstleister sehen Vorteile in einem geregelten Reha-Management. Auch anwaltliche Vertreter haben die Vorteile für ihre Mandanten erkannt.
Wir berichten über einen Kinderunfall, bei dem durch eine intensive und enge Zusammenarbeit mit einem Reha-Dienst das verunfallte Kind in allen Rehabilitationsbereichen (medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation) erfolgreich begleitet werden konnte.
Im Jahr 2004 wurde die damals sechsjährige Lena B. (Name geändert) Opfer eines schweren Verkehrsunfalls. Lenas Eltern fuhren mit ihr und ihrer zum Unfallzeitpunkt drei Jahre alten Schwester auf der Landstraße zwischen Parchim und Plau am See (Orte geändert). Beide Kinder saßen ordnungsgemäß angeschnallt auf der Rückbank des Pkw in einem Kindersitz. Der Pkw der Familie musste seine Fahrt verkehrsbedingt verlangsamen, als ein Lkw ungebremst auf das Auto der Familie auffuhr.
Während die übrige Familie lediglich leichte bis mittelschwere Verletzungen erlitt, wurde Lena mit schwersten Verletzungen in das nächstgelegene Krankenhaus gebracht. Nach der ersten medizinischen Untersuchung ergab sich schnell, dass Lena in Zukunft mit starken Einschränkungen leben muss und eine vollständige Genesung von den unfallbedingten Beeinträchtigungen nicht möglich sein wird.
Lena erlitt durch den Autounfall eine Clavicula Fraktur, eine Rippenserienfraktur der 7. bis 10. Rippe mit Punktion des Pleuraspaltes und daraus entstehendem Spannungspneumothorax sowie einer zweiseitigen Milzruptur. Darüber hinaus zog sie sich eine nicht reversible Läsion der gesamten afferenten und efferenten Fasern des Rückenmarks zu, welche in ein Querschnittssyndrom ab LWK 4/5 resultierte.
Im Rahmen der Bearbeitung und Regulierung des Schadensfalles leistete der Reha-Dienst wertvolle Arbeit und Unterstützung in diversen Lebensbereichen von Lena und ihrer Familie. Insbesondere arbeitete der Reha-Dienst immer wieder die Notwendigkeit von relevanten Maßnahmen im Rahmen der Pflege und der medizinischen Versorgung heraus und kommunizierte diese gegenüber dem Versicherer.
Aufgrund des besonderen medizinischen Zustandes von Lena, ergab eine durch den Reha-Dienst angeregte Stationäre-Reha-Abklärung (SRA), dass eine weitere stationäre Behandlung in einem fachspezifischen Krankenhaus zwingend erforderlich war. Der Reha-Dienst unterstütze die Familie zunächst darin, das geeignete Krankenhaus für die Behandlung von Lena zu finden. Da die Familie gesetzlich krankenversichert war, konnten jedoch nicht alle erforderlichen Behandlungen von der GKV getragen werden. Um die medizinische Versorgung dennoch im erforderlichen Maß zu gewährleisten, trat der Reha-Dienst an den Versicherer heran und ermöglichte die direkte Kostenübernahme von Behandlungen außerhalb des Leistungskataloges der GKV.
Das Krankenhaus, in dem Lena schließlich behandelt wurde, befand sich allerdings in Süddeutschland. Die in Norddeutschland ansässige Familie B. wollte und sollte (auch) auf Empfehlung des behandelnden Arztes während der Behandlungsphase vor Ort sein. Um dies zu ermöglichen, unterstützte der Reha-Dienst die Eltern bei der Suche nach einer in der Nähe des Krankenhauses liegenden Ferienwohnung. Um die Familienstruktur nicht weiter zu erschüttern und der leicht verletzten Schwester von Lena einen möglichst geregelten Tagesablauf bei ihrer Familie zu ermöglichen, fand der Reha-Dienst sogar einen Kindergartenplatz in der unmittelbaren Umgebung des Krankenhauses und der Ferienwohnung. Auch die zugehörige Kostenübernahme durch den Versicherer wurde geregelt.
Schon während Lenas stationären Krankenhausaufenthaltes half der Reha-Dienst Familie B. bei der Bedarfsermittlung und Planung eines behindertengerechten Umbaus ihres Wohnhauses. Hierzu wurde zunächst ermittelt, inwieweit das bestehende Wohnhaus der Familie für die Bedürfnisse von Lena bereits nutzbar ist. Durch das Querschnittssyndrom war absehbar, dass die dauerhafte Nutzung eines Rollstuhls erforderlich sein wird. Hierfür wurde jeder Raum einzeln begutachtet, auf eine behindertengerechte Nutzung bzw. einen dementsprechenden Umbau geprüft und daraufhin bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen unterstützt.
Nachdem Lena aus dem Krankenhaus in die Häuslichkeit entlassen wurde, benötigte sie dauerhaft physiotherapeutische Hilfe. Hierzu unterstützte der Reha-Dienst die Familie bei der Suche nach geeigneten Physiotherapeuten für die erforderlichen Therapien.
Auch für die Bedarfsermittlung und Durchführung einer häuslichen Pflege setzte sich der Reha-Dienst intensiv ein. Nachdem ein ortsansässiger Pflegedient aus personellen Gründen den Pflegevertrag kündigte, organisierte der Reha-Dienst einen schnellen Ersatz.
Während der gesamten medizinischen Behandlung unterstützte der Reha-Dienst Familie B. wiederholt bei der Suche und Vermittlung bestimmter Ärzte und Therapeuten. Zudem wurde sich stets auch um die Übernahme der Kosten gekümmert.
Lenas Eltern mussten sich ergänzend zu dem Pflegedienst auch selbst intensiv um ihre Tochter...