In dem vor dem LG F in erster Instanz und vor dem OLG F in der Berufungsinstanz geführten Rechtsstreit ging es um die Zahlung von Anwaltsvergütung. Dabei stand – wohl im Zusammenhang mit der Verjährung des Vergütungsanspruchs – die Frage im Vordergrund, wann die Vergütung der klagenden Anwältin fällig geworden ist.

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