Kommt es infolge einer Ausweichbewegung eines Kraftfahrers zur Vermeidung eines Frontalzusammenstoßes zu einer Beschädigung der dadurch verrutschten Ladung, ist der Kaskoversicherer eintrittspflichtig.
(Leitsatz der Schriftleitung)
OLG München, Urt. v. 29.5.2013 – 7 U 4096/12
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