Auch das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 14.6.2007[18] das zögerliche Regulierungsverhalten der Beklagten schmerzensgelderhöhend berücksichtigt. Vorgerichtlich hatte die Beklagte in vier Teilbeträgen Zahlungen an die Klägerin geleistet, wobei über ein halbes Jahr verstrichen war, bis ein Betrag von 5.000 EUR geleistet wurde. Eine nachvollziehbare Begründung für dieses Hinhalten der Klägerin gab es seitens der Beklagten nicht.

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