Der KI erlitt am 6.7.2008 einen Verkehrsunfall mit seinem Motorrad und begehrt wegen der dadurch entstandenen gesundheitlichen Folgen eine – weitere – Invaliditätsentschädigung. Die Bekl. hat als Unfallversicherer auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens vom 10.12.2009 eine Invaliditätsentschädigung von 2.157,03 EUR erbracht, was einem Invaliditätsgrad von 3,75 % (1/20 Beinwert) entsprechen soll. Der Kl. macht auf der Grundlage eines Invaliditätsgrads von 22,5 % (1/3 Beinwert) weitere 10.785,15 EUR geltend.

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