Grundsätzlich muss beim Überholen ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Überholten eingehalten werden. Überwiegend wird dabei von einem Seitenabstand von 1 m ausgegangen.[44] Der richtige Seitenabstand ist eine Frage des Einzelfalls. Bei Radfahrern hat der Überholende mit leicht schwankenden Fahrlinien zu rechnen, was seine besondere Aufmerksamkeit erfordert. Bei Kindern ist im Zweifel ein größerer Seitenabstand einzuhalten.

[44] KG NZV 2007, 626; König in: Hentschel/König/Dauer, § 5 StVO Rn 54.

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