Die für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls erforderlichen Mindesttatsachen können nur dann durch informatorische Anhörung des VN bewiesen werden, wenn Zeugen hierfür nicht zur Verfügung stehen.

Die Berufung auf eine Obliegenheitsverletzung seitens des VR erfordert in der Regel die Vorlage der Versicherungsbedingungen, die eine solche Obliegenheit enthalten.

Werden Fahrzeugschlüssel nicht so aufbewahrt, dass sie vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt sind, kann hierin ein grob fahrlässiges Verhalten liegen.

OLG Dresden, Beschl. v. 5.7.2021 – 4 U 428/21

Die Kl. betreibt eine Spedition und hat für einen Lkw einen Anhänger … jeweils eine Teilkaskoversicherung unter. Sie meldete am 29.1.2018 den Diebstahl der Zugmaschine und des Anhängers am 26.1.2018 um 23:10 Uhr.

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