Am 19.11.2021 hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 18.11.2021 mit den Stimmen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP beschlossenen Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite einstimmig zugestimmt. Die von der CDU/CSU geführten Länder betonten hierbei, dass die Zustimmung insbesondere wegen der auf der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 18.11.2021 beschlossenen Evaluierung der aufgrund des Gesetzes beschlossenen Maßnahmen bei einer Bund-Länder-Besprechung am 9.12.2021 erfolge. Die Ergebnisse dieser Evaluierung lagen bei Redaktionsschluss für das Dezember-Heft der zfs noch nicht vor. Durch das Gesetz wird unabhängig von der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite eine Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe aufgrund von Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des SARS-CoV2-Virus geschaffen. Das Gesetz sieht die behördliche Anordnung von Abstandsgeboten im öffentlichen Raum, Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, Maskenpflicht sowie die Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, Hygienekonzepten – auch unter Vorgabe von Personenobergrenzen, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung – vor. Im Einzelfall ist auch die Schließung von Einrichtungen erlaubt. In besonderen Fällen konkreter epidemischer Gefahr können die Länder weitere Anordnungen treffen, wenn ihre jeweiligen Landtage entsprechende Beschlüsse fassen. Generelle Ausgangsbeschränkungen oder Veranstaltungs- und Versammlungsverbote sind dabei allerdings ausgeschlossen. Ein neu gefasster § 28b Infektionsschutzgesetz führt die sog. 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ein. Beschäftigte sollen soweit wie möglich im Home-Office arbeiten.

Quelle: BundesratKOMPAKT zur 1011. Sitzung des Bundesrates am 19.11.2021

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