Der KI., der seit seinem 17. Lebensjahr an Morbus Bechterew mit Versteifung der Bewegungssegmente der Wirbelsäule leidet, nimmt die Bekl. wegen der gesundheitlichen Folgen eines Rodelunfalls in Anspruch, der zur Zerreißung in einem Wirbelsäulensegment und zu einer Deckplattenkompression im Bereich eines Wirbelkörpers sowie zu Frakturen im Bereich der Gelenkfacetten geführt hat. Der gerichtliche Sachverständige hat eine unfallbedingte (nach Abzug der sich aus dem Morbus Bechterew ergebenden vorbestehenden) Invalidität von 15 % angenommen.

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