Am 3.1.2018 ist die Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 2.1.2018 in Kraft getreten (BGBl I S. 2). Durch die Verordnung werden die aufgrund der Neufassung des Fahrlehrergesetzes erforderlichen Änderungen der entsprechenden Verordnungen durchgeführt. Es erfolgte eine Neufassung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung und der Prüfungsordnung für Fahrlehrer. In der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung, der Fahrerlaubnisverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sind ebenfalls Anpassungen erfolgt. Zur Reform des Fahrlehrerrechts wurde in zfs aktuell bereits im August 2017 berichtet (zfs 2017, 422).

Quelle: BR-Drucks 379/17 (neu)

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