Der Kl verlangt von der Bekl., seinem Rechtsschutzversicherer, Deckung für die Kosten eines Rechtsstreits, in dem er Ansprüche aus einem Unfallversicherungsvertrag geltend gemacht hatte. Er hatte am 26.4.2007 einen Herzinfarkt erlitten. An diesem Tag hatte er an einer mehrstündigen Betriebsratssitzung teilgenommen und danach noch gearbeitet. Abends und nachts verstärkten sich Kieferschmerzen; am nächsten Tag wurde ein Herzinfarkt festgestellt.

Der Kl. hatte zunächst unter Berufung auf diesen Herzinfarkt eine Invaliditätsentschädigung in voller Höhe der Versicherungssumme erhoben. Die Bekl. hatte eine Kostenübernahme abgelehnt, weil eine Betriebsratssitzung, auf deren Verlauf der Kl. sein Begehren stützte, kein von außen kommendes Ereignis sei. Die auf Hinweis der Bekl. von ihm um einen Stichentscheid gebetenen Rechtsanwälte folgten ihm.

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