Oftmals befinden sich bei Ladungssicherungskontrollen in Sachverhaltsberichten der Polizei voreilige Unterstellungen, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch gefährdet gewesen sei, dass die Ladung im Fahrzeug des Betroffenen nicht ausreichend festgezurrt oder nicht so verstaut oder gesichert gewesen sei, dass sie bei einer Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung hätte verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen können. Beigefügt werden meist Fotografien der Ladung, die die nicht korrekte Verstauung der Ladung demonstrieren sollen. Die Feststellung, dass die Ladung verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen könnte, erfordert jedoch komplexe physikalische Überprüfungen, bei denen die von der Ladung ausgehenden Massenkräfte bei üblichen Verkehrsbedingungen eingehend überprüft werden müssen. Dies kann nur durch ein Ladungssicherungsgutachten eines ausreichend hierfür qualifizierten Sachverständigen gewährleistet werden.

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