Es sei das Risiko des Geschädigten, wenn sein Sachverständiger zu hohe Nebenkosten abrechne;
es sei üblich, dass die Nebenkosten im Grundhonorar schon enthalten seien;
die Nebenkosten werden unter Hinweis auf ein AG-Urteil auf eine Pauschale gekürzt;
Schreibkosten dürften nicht gesondert in Rechnung gestellt werden;
Digitalfotos könne der Sachverständige in der Drogerie fertigen, wo sie nur wenige Cent kosteten;
Porto und Telefon dürften nicht pauschal abgerechnet werden;
Telefonate seien nicht erforderlich gewesen;
das Porto könne nur konkret abgerechnet werden und mehr als 2 Briefe seien nicht nötig gewesen;
die Fahrtkosten pro km seien zu hoch.

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