▪ | Es sei das Risiko des Geschädigten, wenn sein Sachverständiger zu hohe Nebenkosten abrechne; |
▪ | es sei üblich, dass die Nebenkosten im Grundhonorar schon enthalten seien; |
▪ | die Nebenkosten werden unter Hinweis auf ein AG-Urteil auf eine Pauschale gekürzt; |
▪ | Schreibkosten dürften nicht gesondert in Rechnung gestellt werden; |
▪ | Digitalfotos könne der Sachverständige in der Drogerie fertigen, wo sie nur wenige Cent kosteten; |
▪ | Porto und Telefon dürften nicht pauschal abgerechnet werden; |
▪ | Telefonate seien nicht erforderlich gewesen; |
▪ | das Porto könne nur konkret abgerechnet werden und mehr als 2 Briefe seien nicht nötig gewesen; |
▪ | die Fahrtkosten pro km seien zu hoch. |
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