Eine direkte Übermittlung von bestimmten Daten aus dem Fahrzeug soll gesetzlich mit der Einführung von eCall ab dem Jahr 2015 vorgeschrieben werden. Dazu müssen Neufahrzeuge mit entsprechenden Komponenten ausgestattet sein, um Notrufe über das Fahrzeug senden zu können. Über eine geregelte und sichere Datenübertragung könnte neben der schnelleren Aktivierung der Rettungskette im Notfall auch eine sicherere Leistungssteigerung des Verkehrsflusses ermöglicht werden.
eCall
Der Elektronische Notruf (emergency call) ermöglicht es dem Fahrzeug, eine Kommunikationsverbindung aufzubauen. Diese kann manuell durch den Fahrer geschehen oder durch ein bedeutsames Ereignis hervorgerufen werden, das – wie beispielsweise die Aktivierung eines Airbags – auf einen Unfall hindeutet. Übermittelt werden in beiden Fällen
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die Unfallzeit, |
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die GPS-Koordinaten des Unfallortes, |
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die Fahrtrichtung, |
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die Fahrzeugidentifikationsnummer, |
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der Anbieter des Notrufes sowie |
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die Art, wie der Notruf ausgelöst wurde. |
Optional möglich ist die Übermittlung von Daten
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zur Anzahl der Insassen, |
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ob diese angegurtet waren sowie |
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Daten zur Abschätzung der Schwere des Unfalls. |
Alle diese Daten erhält eine Notrufzentrale. Die Datenübermittlung erfolgt bidirektional, d.h. für die Insassen wird die Datenübermittlung in Form eines Sprachanrufes aufgebaut. Soweit möglich, ermitteln die Mitarbeiter der Notrufzentrale im Gespräch mit Fahrzeuginsassen das weitere Vorgehen und halten Kontakt bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.
Konvoi-Zugführerschaft
Wird die bereits oben beschriebene Folgefahrt mittels Abstandsregelsystem oder Chauffeur um die Möglichkeit der direkten Datenübermittlung zwischen den Fahrzeugen erweitert, so ist der Schritt hin zur elektronischen Deichsel gemacht. Im Fachjargon wird die elektronische Deichsel als Platooning (engl. Zugführerschaft) beschrieben und aller Voraussicht nach zuerst im Lkw-Verkehr Anwendung finden. Danach erklärt sich der Fahrer mit seinem Fahrzeug bereit, die Zugführerschaft für andere Fahrer und deren Fahrzeuge zu übernehmen. Nach entsprechender Vereinbarung zwischen den Fahrern und Fahrzeugen tauschen diese Daten aus, wodurch der Zugführer die Verantwortung für das folgende Fahrzeug übernimmt, indem dieses elektronisch an das Vorausfahrende angekoppelt wird. Der Nachfolgende muss in dieser Situation die Fahraufgabe weder in Längs- noch in Querführung überwachen. Zum Beenden dieser Kopplung stehen technisch mehrere Ausstiegsstrategien zur Verfügung: Zum einen kann der Zugführer bereits beim Koppeln angeben, bis zu welchem Ort bzw. für welche Dauer die Zugführerschaft übernommen wird; zum anderen kann durch die Ankündigung mehrere Minuten vor Abkoppeln der Nachfolgende informiert werden. Sogar für Störfälle ist bereits erprobt und nachgewiesen, dass solche Fahrzeuge selbstständig einen Nothalt am rechten Fahrbahnrand ausführen können, wenn keine Reaktion vom Fahrer erfolgt.
Dieses Vorgehen bietet enorme Gewinne für Sicherheit, Effizienz und Umweltschutz im Straßenverkehr. So kann der Soll-Abstand, z.B. zweier Lkw im Konvoi, auf wenige Meter – und damit auf den sichersten Abstand – gewählt und konstant gehalten werden. Auch in dem höchst unwahrscheinlichen Falle eines Auffahrens wäre aufgrund der geringen Differenzgeschwindigkeit die abzubauende Bewegungsenergie des hinteren Fahrzeugs sehr gering. Darüber hinaus kann wegen der geringen Abstände zwischen den Fahrzeugen der Durchsatz und dadurch die Effizienz des Straßenverkehrs spürbar erhöht werden. Damit einhergehend wird es möglich, den Energieverbrauch um ca. 15 % zu senken, da durch die geringen Abstände zwischen den Fahrzeugen der Luftwiderstand der Fahrzeuge sinkt.