In einem weiteren Fall ist der Geschädigte nach einem Unfall trotz schwerer Verletzungen hoch motiviert, wieder berufstätig zu werden, nachdem er kurze Zeit vor dem Unfall eine Arbeitsstelle gekündigt hatte, um sich fortzubilden und dann selbstständig tätig zu werden. Nachdem genau in diese Phase der Unfall fiel, bestand aufgrund der Verletzungsfolgen die Chance auf eine selbstständige wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeit nicht mehr.

In dieser Situation blieb nur die Möglichkeit, eine Stelle als Angestellter zu suchen und möglichst zu finden. Jeder, der sich mit dem Rehabilitationsmanagement auch nur etwas auskennt, weiß, dass hier die Unterstützung eines Rehabilitationsdienstes nicht nur sinnvoll, sondern in aller Regel der einzig erfolgversprechende Weg ist.

Dennoch lehnte der Versicherer die Bitte, einen Rehabilitationsdienst zu beauftragen und den Geschädigten bei seinen Bewerbungen zu unterstützen, über längere Zeit strikt ab. Obwohl es hier gerade um die berufliche Zukunft des Geschädigten geht, hat man sich nach langem hin und her gerade einmal bereiterklärt, wenigstens medizinisches Rehabilitationsmanagement einzuleiten.

Selbst dort hat eine Nachfrage nach mehr als vier Wochen ergeben, dass bis dahin nichts geschehen war. Hier schadet der Sachbearbeiter in hohem Maße seiner eigenen Gesellschaft dadurch, dass zum einen mehrere Monate überhaupt keine Unterstützung erfolgte und somit die Arbeitsunfähigkeit und auch der Verdienstausfall weiterhin bestehen blieben, zum anderen, dass die gezielte berufliche Unterstützung überhaupt nicht gewährt wurde. Die Einleitung des medizinischen Rehabilitationsmanagements war zwar sicherlich nützlich, aber dem Ziel nicht dienlich. Den Verdienstausfall muss der Versicherer damit weiterhin bezahlen. Je länger die Arbeitsunfähigkeit bestehen bleibt, werden die Verdienstausfallansprüche natürlich im Laufe der Zeit immer höher und die Chance den Geschädigten im Berufsleben unterzubringen, immer geringer.

Hier liegt also eine verfehlte Beurteilung von Sinn, Zweck und Möglichkeiten des Rehabilitationsmanagements vor.

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