Kann der Geschädigte sogleich einen Anwalt mit der Schadensregulierung beauftragen oder muss dies der Geschädigte erst selber versuchen? Ist zwischen Bagatellunfällen und komplexen Unfallgeschehen zu unterscheiden? Muss der Geschädigte bei einem Mitverschulden einen Teil der Rechtsanwaltskosten selber tragen und sind auch die Kosten der Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung zu ersetzen? Kann der Rechtsanwalt sogleich mit der Regulierung eines Kaskoschadens gegenüber der eigenen Kasko-Versicherung beauftragt werden und muss der Schädiger auch diese Kosten ersetzen? Das Kasko-Urteil des BGH[1] zeigt, dass hier keineswegs alle Fragen geklärt sind.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?