Bei einem "Einrichtungsauftrag", der zwischen einem Versicherungsvertreter und einem VN zeitgleich mit dem Abschluss einer als Nettopolice ausgestalteten fondgebundenen Rentenversicherung abgeschlossen wird, handelt es sich um einen zusammenhängenden Vertrag i.S.d. § 9 Abs. 2 VVG (i.d.F. v. 1.5.2013).
LG Stuttgart, Beschl. v. 15.11.2016 – 4 S 254/16
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