Der Klimawandel macht eine Absicherung gegen Elementarschäden u.a. von Überschwemmung und Rückstau sinnvoll und notwendig. Die Versicherer bieten hier auf der Grundlage eines Zonierungssystems (ZÜRS) entsprechenden Versicherungsschutz sowohl in der privaten als auch in der gewerblichen/industriellen Sachversicherung an, der entsprechende Prämien nach sich zieht.

Die Auslegung der rechtlichen Definition der Begriffe einer Überschwemmung und eines Rückstaus ist in der Regulierungspraxis auch aus der Sicht des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers unproblematisch. Schwierigkeiten bereitet vielmehr die Subsumtion mit dem tatsächlichen Lebenssachverhalt des Einzelfalls.

Beim Nachweis der Verwirklichung der versicherten Gefahr wird überwiegend auf den Zeugenbeweis und/oder die Einholung eines Sachverständigengutachtens zurückgegriffen und nicht auf die mit der modernen Technik möglichen Dokumentation der Bild- und Videoaufnahme, welche einem Gericht eine bessere Überzeugungsbildung zugänglich machen.

Autor: Rechtsanwalt Falk H. Böhm, Köln, und Rechtsanwalt Dr. Stefan Spielmann, Köln[1]

zfs 5/2018, S. 244 - 249

[1] Falk H. Böhm ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Köln; Dr. Stefan Spielmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner bei Bach, Langheid & Dallmayr in Köln.

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