Der Kl. macht gegen die Bekl., seinen Unfallversicherer, eine Invaliditätsentschädigung geltend. Dazu trägt er vor, er sei mit seinem Pkw über eine bewaldete Landstraße gefahren, plötzlich zu einer Lichtung gekommen und durch den Sonnenlichteinfall geblendet worden. Daraufhin habe er ruckartig den Kopf nach links gedreht, einen Lichtblitz gesehen und alsbald starke Kopfschmerzen bekommen. Die sich anschließenden ärztlichen Untersuchungen hätten eine Dissektion der aorta carotis interna ergeben, die "unfallbedingt" sei.

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