Wellner: BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, 1. Auflage 2012, Deutscher Anwaltverlag, 304 Seiten, 49 EUR, ISBN 978-3-8240-1232-9
Der BGH mit seinen eigenen Worten, aber dieses Mal nicht in der Form eines Urteils, sondern vielmehr als Interpret der eigenen Urteile: Wolfgang Wellner, der den 6. Zivilsenat jahrelang geprägt hat, hat mit diesem übersichtlichen Buch eine "Marktlücke" gefunden. Es hilft in der Praxis der Schadenregulierung durch das leichte Auffinden der einschlägigen Urteile des BGH zu den Regulierungsmodalitäten und Ansprüchen bei Sachschäden.
Bereits im Juniheft 2012 der zfs ist § 12 als Vorabdruck zu lesen gewesen. Hier ist ein guter Ansatzpunkt für das Verständnis des Autors und der vom 6. Senat gefällten Entscheidungen "sichtbar" gemacht: Ein Bild "Gebäude des Kfz-Sachschadens" sagt mehr als 1.000 Worte. Es kann nur empfohlen werden, diese Veranschaulichung in die Beratung von Mandanten einzubeziehen, denn der Laie versteht Bilder sicherlich besser als so manche wortreiche Entscheidung der Obergerichte.
Bereits diese Übersicht freut den Praktiker, weil erkennbar ist, ob und ggf. welche Entscheidung aktuell zitiert werden kann. Das Werk ist in 12 Teile gegliedert und stellt in zeitlicher Abfolge die jeweils einschlägigen Entscheidungen dar. Sodann werden die wichtigsten Passagen der jeweiligen Entscheidung nach einer Vorstellung des Falls – mal konkret oder auch generalisiert – einer rechtlichen Beurteilung unterzogen.
Das Buch führt sogar eine zur Veröffentlichung vorgesehene – noch also unveröffentlichte – Entscheidung auf, die – mal wieder – im Bereich der Mietwagenkosten zu lokalisieren ist (BGH – IV ZR 40/10 vom 27.3.2012). Gerade die Themenkreise Restwert (§ 3 mit 9 Entscheidungen), Stundenverrechnungssätze (§ 4 mit 7 Entscheidungen) und Mietwagenkosten (§ 5 mit 15 Entscheidungen) brennen Praktikern auf den Schreibtischen. Hier sind sie in ihrer Differenziertheit aufgelistet und ausgewertet.
Wirklich lesenswert sind aus meiner Sicht die Entscheidungen zur Halter- und Fahrerhaftung in § 10 mit 17 Entscheidungen, die im Bereich der Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis (§ 10 F. und G.) anschaulich die Wichtigkeit der Kenntnis der Haftungsgrundlagen zeigen.
Allerdings wünscht sich die Rezensentin eine Akzentuierung der Entscheidungen selbst, vielleicht durch Stichworte am Rand oder Fettdruck, um zum schnellen Erfassen noch mehr Hilfe zu erhalten und Zeit zu sparen. Ebenfalls wäre neben dem vorangestellten Leitsatz ein Praxistipp am Ende nützlich, der dem Leser die Arbeit erleichtern könnte. Als Beispiel sei hierfür die Entscheidung unter § 11 G. "Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten" genannt: Hier wäre der Kommentar des Autors sehr wertvoll, um zu erfahren, wann ein Fall gegeben sein könnte, in dem der Geschädigte aus seiner Sicht zur Wahrung seiner Rechte den Rechtsanwalt mit der Einholung der Deckungszusage beauftragen darf und diese Kosten ersatzfähig sein könnten. Denn gerade dieses Beispiel zeigt, dass dem Praktiker im Verkehrsrecht – unabhängig von der Frage, ob auf Seiten der Versicherer oder der Anwaltschaft – auch das "Drumherum" der Bearbeitung wichtig sein muss.
Bereits in dieser Form ist jedoch das Ziel, eine Argumentations- und Arbeitshilfe zu sein, sicherlich schon erreicht und bei der Bearbeitung im Alltag mühevolle Suche entbehrlich, also das Werk äußerst hilfreich. Selbst der Profi unter den Sachschadenbearbeitern findet durch die Zusammenstellung Neues, dem Anfänger ist ein grundlegender Überblick garantiert. Das wird die Leserschaft sicherlich belohnen.
RAin, FAin für Verkehrsrecht und
FAin für Strafrecht Gesine Reisert, Berlin