Am 10.7.2015 hat der Bundesrat der 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Mit der Verordnung werden zur Umsetzung des Elektromobilitätsgesetzes die FZV, die StVO und die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geändert, um eine Grundlage für die Einführung einer Kennzeichnung von privilegierten elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowie für die Einführung von Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu schaffen. Die Neuregelungen in der StVO sollen es den Kommunen ermöglichen, Parkplätze für Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zu reservieren, kostenlose Parkplätze anzubieten, Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen zu erlassen und einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge zu öffnen.

Quelle: BR-Drucks 254/15; www.bundesrat.de

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