Der Gläubiger kommt in Verzug; wenn er die ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht abnimmt oder wenn er eine vereinbarte Mitwirkung unterläßt, die für eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge