Beschlüsse der Wohnungseigentümer müssen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, ansonsten sind sie anfechtbar, wiederum aber nicht nichtig.

 
Praxis-Beispiel

Fehlende Vergleichsangebote

Die Wohnungseigentümer beschließen die Durchführung einer größeren Erhaltungsmaßnahme lediglich auf Grundlage eines Angebots. Die Entscheidung der Wohnungseigentümer beruht auf unzureichenden Grundlagen, sie können ihr Ermessen nicht fehlerfrei ausüben, da sie nicht wissen, ob das Angebot angemessen ist.[1]

[1] Siehe zur ordnungsmäßigen Verwaltung im Übrigen "Ordnungsmäßige Verwaltung".

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