Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284[1] zu erlassen, um Folgendes festzulegen:

 

a)

die besondere Verwendung gemäß Artikel 250 Absatz 1,

 

b)

die Anforderungen gemäß Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d.

[1] Berichtigt durch Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013, ABl. L 267 vom 30.9.2016, S. 2.

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