Kurzbeschreibung
Hat der Ehegatte Auskunft über seine Vermögenswerte erteilt, kann im Rahmen des Zugewinnausgleichs ein Ausgleichsanspruch zunächst mit einem außergerichtlichen Schreiben beziffert werden. Das Muster enthält ferner den Vorschlag, dass der Anspruchsteller auf eine Barabfindung verzichten würde, wenn der Ehegatte im Gegenzug seinen hälftigen Miteigentumsanteil an der gemeinsamen Immobilie an ihn überträgt.
Außergerichtliche Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs
Sehr geehrter Herr …/Sehr geehrte Frau …,
unter Berücksichtigung der erteilten Auskünfte und der ermittelten Werte des beiderseitigen Vermögens wird der Zugewinnausgleichsanspruch unserer Mandantin/unseres Mandanten wie folgt beziffert:
Aus der beigefügten Berechnung und Gegenüberstellung des von Ihnen und unserer Mandantin/unserem Mandanten während der Ehe erzielten Zugewinns ergibt sich, dass Ihr Zugewinn den Zugewinn unserer Mandantin/unseres Mandanten um … EUR übersteigt.
Hieraus ergibt sich ein Zugewinnausgleichsanspruch unserer Mandantin/unseres Mandanten nach § 1378 Abs. 1 BGB in Höhe von … EUR. Der Anspruch wird mit Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung zur Zahlung fällig.
Wir haben Sie aufzufordern, bis zum ... zu bestätigen, dass Sie diese Zugewinnausgleichsforderung anerkennen und bei Rechtskraft der Ehescheidung erfüllen werden.
Unsere Mandantin/unser Mandant ist gewillt, Ihren Miteigentumsanteil an der gemeinschaftlichen Immobilie zu übernehmen
Nach den Angaben unserer Mandantin/unseres Mandanten beläuft sich der Wert der Immobilie auf insgesamt…EUR. Nach Abzug der Finanzierungsbelastungen in Höhe von derzeit noch…EUR verbleibt ein Wert von…EUR, sodass bei Übernahme der Immobilie zu Alleineigentum bei gleichzeitiger Übernahme der Finanzierungsbelastungen von unserer Mandantin/unserem Mandanten an Sie ein Ausgleichsbetrag von…EUR zu zahlen wäre.
Unsere Mandantin/Unser Mandant schlägt vor, den vorgenannten Auszahlungsbetrag mit dem von Ihnen geschuldeten Zugewinnausgleichsbetrag zu verrechnen. Es wird innerhalb der vorgenannten Frist um Mitteilung gebeten, ob eine entsprechende Verständigung erfolgen kann. Für diesen Fall könnte ein Notar damit beauftragt werden, eine entsprechende Vereinbarung aufzusetzen.
Sollten Sie weder auf den Vorschlag unserer Mandantin/unseres Mandanten eingehen wollen, noch die geltend gemachte Zugewinnausgleichsforderung anerkennen, müssten Sie damit rechnen, dass der Zugewinnausgleichsanspruch im Verbund mit der Ehesache bei dem Familiengericht geltend gemacht wird.
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin