Leitsatz
Freigabe hinterlegter Gelder an den Verwalter; Hauptsacheerledigung
Normenkette
Kommentar
Macht eine GmbH einen Anspruch auf Freigabe hinterlegter Gelder an sich als Verfahrensstandschafterin der Wohnungseigentümer geltend, so tritt eine Erledigung der Hauptsache nicht ein, wenn nicht die GmbH, sondern deren Geschäftsführer Verwalter ist und die Freigabe an den Geschäftsführer persönlich als Verwalter erklärt wird.
Link zur Entscheidung
BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002, 2Z BR 168/01( BayObLG v. 20.3.2002, 2Z BR 168/01)
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