Leitsatz

Freigabe hinterlegter Gelder an den Verwalter; Hauptsacheerledigung

 

Normenkette

(§ 91a ZPO)

 

Kommentar

Macht eine GmbH einen Anspruch auf Freigabe hinterlegter Gelder an sich als Verfahrensstandschafterin der Wohnungseigentümer geltend, so tritt eine Erledigung der Hauptsache nicht ein, wenn nicht die GmbH, sondern deren Geschäftsführer Verwalter ist und die Freigabe an den Geschäftsführer persönlich als Verwalter erklärt wird.

 

Link zur Entscheidung

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002, 2Z BR 168/01( BayObLG v. 20.3.2002, 2Z BR 168/01)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?