Leitsatz
Zur Gerichtszuständigkeit und Verfahrensfähigkeit
Normenkette
§ 43 WEG; § 17 a GVG; § 579 ZPO
Kommentar
- Hat anstelle des an sich zuständigen Prozessgerichts das Wohnungseigentumsgericht als Gericht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden, ist die Entscheidung anfechtbar, aber nicht nichtig.
- Gleiches gilt, wenn im Wohnungseigentumsverfahren eine Entscheidung gegen einen Beteiligten ergangen ist, der nicht verfahrensfähig ist.
Link zur Entscheidung
BayObLG, Beschluss vom 08.06.2005, 2Z BR 157/04BayObLG v. 8.6.2005, 2Z BR 157/04
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen