Leitsatz

In laufenden WEG-Verfahren vor dem 1.7.2007 (WEG-Reform) besteht auch in Hessen noch keine Rechtsmittelkonzentration

 

Normenkette

§ 62 WEG; § 5 FGG; § 72 GVG

 

Kommentar

§ 72 Abs. 2 Satz 1 GVG in der Fassung des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.4.2007 (BGBl I, 509) ist für vor dem 1.7.2007 bei Gericht anhängigen Verfahren in Wohnungseigentumssachen nicht einschlägig. Für diese Verfahren, die sich nach FGG richten, verbleibt es bei der bisherigen Regelung über die örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts (nach Entscheidung des AG Kassel damit dem LG Kassel als zuständigem Beschwerdegericht und nicht dem LG Frankfurt a. M. als neuerlichem Berufungsgericht).

Anmerkung

Vgl. auch vorstehende Entscheidung des OLG München v. 24.1.2008, ebenso OLG Stuttgart , NZM 2006, 348 sowie bereits herrschende Literaturmeinung

 

Link zur Entscheidung

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.09.2007, 20 W 325/07OLG Frankfurt a. M. v. 4.9.2007, 20 W 325/07 = NZM 2008, 169

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