Leitsatz
Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts im Verfahren gegen einen Testamentsvollstrecker
Normenkette
(§ 43 WEG)
Kommentar
Das Wohnungseigentumsgericht (und nicht das Prozessgericht) ist für ein Verfahren gegen einen Testamentsvollstrecker zuständig, wenn es um Ansprüche mit Bezug zur Eigentümergemeinschaft geht (im Anschluss an BGH v. 26.9.2002, V ZB 24/02, ZMR 2002, 941).
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