Leitsatz

Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts im Verfahren gegen einen Testamentsvollstrecker

 

Normenkette

(§ 43 WEG)

 

Kommentar

Das Wohnungseigentumsgericht (und nicht das Prozessgericht) ist für ein Verfahren gegen einen Testamentsvollstrecker zuständig, wenn es um Ansprüche mit Bezug zur Eigentümergemeinschaft geht (im Anschluss an BGH v. 26.9.2002, V ZB 24/02, ZMR 2002, 941).

 

Link zur Entscheidung

(Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2002, 2 Wx 59/02)

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