Leitsatz

Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums (GmbH & Co. KG auf Kommanditisten)

 

Normenkette

§ 12 WEG; § 19 GBO

 

Kommentar

Die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums, deren Erforderlichkeit als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist, muss dem Grundbuchamt auch dann in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden, wenn eine Eigentumsübertragung von einer GmbH & Co. KG auf ihre beiden alleinigen Kommanditisten im Grundbuch vollzogen werden soll. Aus der Intention des Gesetzes, die Gemeinschaft vor dem Eindringen wirtschaftlich oder persönlich ungeeigneter Erwerber oder der Erweiterung des Sondereigentums derartiger Miteigentümer zu schützen, kann dieser Fall nicht mit einer Fallkonstellation verglichen werden, nach der sich lediglich die Form einer eigentumsrechtlichen Zuordnung zu einer Personenmehrheit ändert, wie dies das LG Lübeck (v. 20.12.1990, 7 T 774/90, Rpfleger 1991, 201) angenommen hat, wenn eine aus drei Erben (zu je 1/3) bestehende Erbengemeinschaft sich dahingehend auseinandersetzt, dass jeder Miterbe einen 1/3-Miteigentumsanteil erwirbt.

 

Link zur Entscheidung

OLG Hamm, Beschluss vom 28.08.2006, 15 W 15/06OLG Hamm v. 28.8.2006, 15 W 15/06

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