Verjährung

Es gelten die Festsetzungsfristen der Abgabenordnung (AO). Die Festsetzungsfrist für die ZWSt beträgt 4 Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Die Festsetzungsfrist beträgt 10 Jahre, soweit die Steuer hinterzogen, und 5 Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist.

 
Praxis-Beispiel

Festsetzungsfrist

 
Entstehung der Jahressteuer am 1. Januar 2012
Beginn der Festsetzungsfrist 1. Januar 2013
Fristablauf 31. Dezember 2017

Die Verjährung ist stets von Amts wegen zu beachten.

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