Wenn der Anwalt in die Tasten greift - der Anwalt als medienwirksamer Autor


Kanzleipositionierung: Wenn der Anwalt in die Tasten greift

Um Mandate zu gewinnen und sein persönliches Image und das Ansehen seiner Kanzlei zu steigern, sollte der Anwalt nicht nur gelegentlich in Fachzeitschriften glänzen. Auch ein seriöser, aber gut lesbarer Aufsatz in populären Medien sorgt für Sichtbarkeit und kann Kompetenz vermitteln. Er darf allerdings nicht an der Zielgruppe vorbei konzipiert sein.

Viele Anwälte ahnen es kaum, aber sie horten aus Sicht der Presse Schätze, die nur auf eine Publikation warten. Das ist schade.

Spannende Geschichten und verfallende Chancen

Interessante Fälle aus dem Alltag, Missstände, unter denen viele Rechtsinhaber leiden, die aber nicht an das Tageslicht gelangen oder rechtliche Möglichkeiten, die mangels Bekanntheitsgrad verfallen. Sie schlummern in jedem Kanzleifundus. Viele Anwälte verfügen damit über gute Geschichten und wichtige Hinweise, mit denen die Presse Schlagzeilen produzieren kann, die aber zugleich, richtig vorgetragen, das Kanzleiprofil und die eigene "Marke" ausbauen könnten.

Öffentlichkeitsarbeit immer mit dem Mandanten abstimmen

Allerdings darf dabei weder die Vertraulichkeit, noch die Seriosität des Kanzleinamens leiden.

  • Doch der Kern einer  Geschichte kann 1. meist auch ohne namentliche Erwähnung oder Erkennbarkeit des Mandanten weitergegeben werde. 
  • 2. wollen sich Mandanten manchmal auch öffentlich zu Wort melden, um Dampf abzulassen oder Werbung für sich oder die eigene Firma zu machen.

Der Anwalt sollte die Art der Öffentlichkeitsarbeit jedoch in jedem Fall mit dem Mandanten besprechen und sich die namentliche Erwähnung wegen des Mandantengeheimnisses schriftlich freizeichnen lassen.

Gleichzeitig muss er im Blick haben, wie sich mediale Präsenz eines Falles in noch laufenden Verfahren auswirken könnte. Dabei muss er im Ernstfall einen Mandanten sogar vor dessen eigenem Mitteilungsbedürfnis schützen.

Fachsimpeln verboten!

Für Nichtfachjournalisten zählen in erster Linie Fakten, Zahlen und Ergebnisse. Das juristische Feintuning und das Glänzen vor den Kollegen sollten Anwälte lieber einem Aufsatz in einer Fachzeitschrift vorbehalten.

In der regionalen und überregionalen Tagespresse und in populär(wissenschaftlich)en Medien interessiert es Leser und einbezogene Journalisten, welche Schritte zum Beispiel im Fall einer Trennung/Scheidung erforderlich sind und wie man nach dem Tod des Erblassers zielgerichtet vorgeht und wie man einen ungeliebten Vertrag los wird.

Zusammenarbeit mit Journalisten

Gute und verständliche Ratgeber-Beiträge, oder eine Vorlage dazu, können Anwälte leicht in Print- und Online-Medien lancieren. Bei letzterem stellt man dem Journalisten Hintergrundinformationen zur Verfügung, mit denen er den Beitrag schreiben kann. Im Gegenzug wird der Anwalt dann in dem Beitrag namentlich zitiert, vielleicht mit Bild abgelichtet. Bessere kostenlose Werbung gibt es so leicht kaum.

Fachtermini direkt übersetzen

Wer selbst schreiben möchte, der beachte: Pacta sunt servanda, Iudex non calculat, Obiter Dictum, Analogie oder teleologische Auslegung – was Anwälte auf Anhieb verstehen, sind für juristische Laien, zu denen auch die Journalisten gehören, meist böhmische Dörfer.

Anwälte profilieren sich vor Laien nicht mit der Anzahl der Fremdwörter, die sie im Text unterbringen, sondern über eine verständliche Sprache und nachvollziehbare Hinweise.

Konkrete Rechtstipps, kein abstraktes Schwadronieren

Nur für den Leser Verständliches baut Vertrauen auf und schafft bei ihm das Gefühl eines Nutzwertes, weil konkrete Handlungsvorlagen rüberkommen. Ihre erfolgreiche Umsetzung oder die geweckte Neugier können (langfristig) Anreize für eine Mandatierung oder Empfehlung setzen. Das aber erreicht der Anwalt nicht durch abstraktes Schwadronieren, das den Leser zu ein Thema langweilt oder verwirrt, welches für ihn aktuell wichtig ist.

Starke Headline, echten  Nutzwert

Beiträge, die sich aus Schachtelsätzen, indirekter Rede und sperrigen Substantivierungen zusammensetzen, gehen in einem Pressemedium unter wie ein Stein im Wasser. Der Ausstieg nach wenigen Sätzen ist vorprogrammiert, denn juristische Themen konkurrieren mit anderen aktuellen Informationen aus Wirtschaft und Finanzen - von unterhaltsameren Themen und dem Kreuzworträtsel ganz zu schweigen. Da haben nur starke und klare Aussagen eine Chance.

Aufbau und Inhalt

Neben der Headline sollte der Anwalt, auch im Rahmen einer Pressemitteilung, zwei, drei einleitende Sätze verfassen, die zum Beispiel das Ergebnis eines Urteils zusammenfassen und echten praktischen Nutzwert für den Leser versprechen, ihn also motivieren, den Text weiterzulesen.

Wenn das Thema dann auch noch am Puls der Zeit liegt, etwa aktuelle Entwicklungen und Fragen aus dem Baurecht, zu Versicherungen, Finanzierungen oder zum Verbraucherschutz betrifft, wird es nicht nur Aufmerksamkeit wecken.  Der Aufwand kann auch, besonders im Wiederholungsfall, Mandate nach sich ziehen.



Praxishinweis:

Ob der Mandant König sein soll, mag hier dahingestellt sein -  für eine Kanzlei ist der zufriedene Mandant jedenfalls überlebenswichtig und ein Garant für ein erfolgreiche Zukunft. Wenig wirkt sich auf die Mandantenzufriedenheit nachhaltiger aus, als ein optimiertes Beschwerdemanagement.