Immobilienkreditvergabe soll wieder erleichtert werden

Verbraucher, welche aufgrund der seit März geltenden EU-Wohnraumimmobilienkreditrichtlinie erschwert Kredite zur Finanzierung oder zum Umbau eines Eigenheimes erhalten, können jetzt hoffen. Eine Gesetzesinitiative mehrerer Länder sieht einige Nachbesserungen und vor allem mehr Transparenz bei der Gesetzesregelung zur Immobilienkreditvergabe vor.

Das neue, vom EU-Recht angestoßene Gesetz, das die Verbraucher vor zu großen Risiken bei der Immobilienfinanzierung und die Banken vor wackeligen Immobiliendarlehen bewahren soll, sorgt für Unsicherheit und Kritik.

Hessen, Baden-Württemberg und Bayern will Kreditvergabe wieder erleichtern

Die betroffenen Ministerien wollten zwar die Folgen der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die seit dem 21. März 2016 gilt, erst abwarten und im Hinblick auf Korrekturen analysieren. Doch nun preschen mehrere Bundesländer vor und dringen bereits jetzt auf Nachbesserung. Zu viele Interessenten, die früher Kredite erhalten hätten, erfüllen die Voraussetzungen dafür laut den Regierungen von Hessen und Baden-Württemberg nicht mehr, seit am 21. März das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie in Kraft getreten ist.

Banken verwehrten aufgrund verschärfter Bedingungen Baudarlehen

Mit der EU-Richtlinie und dem Umsetzungsgesetz sollte einer „Immobilienblase“ vorgebeugt und die Verbraucher vor Überschuldung geschützt werden. Die Anforderungen an eine Kreditvergabe sind seitdem sehr hoch und schwer einzuschätzen: Die Banken dürfen nach der neuen Regelung einen Verbraucher-Immobilienkredit nur dann vergeben, wenn wahrscheinlich ist, dass das Darlehen zu Lebzeiten aus dem laufenden Einkommen zurückgezahlt werden kann. Der Wert der Immobilie findet dabei keine Berücksichtigung. Diese Regelung hat dazu geführt, dass die Banken an Verbraucher, vor allem an junge Familien mit unsicherer Einkünfteprognose und Senioren, keine Kredite mehr vergeben haben.

Wert der Immobilie und deren Wertsteigerung muss stärker berücksichtigt werden

Die Gesetzesinitiative beabsichtigt daher folgende Änderungen:

  • Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollen die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung klarer definiert werden.
  • Eine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung bei Umschuldung oder einer Anschlussfinanzierung soll entfallen. Damit ließe sich verhindern, dass Verbraucher ihre Häuser aufgrund verschärfter Bedingungen verlören.
  • Eine Ausnahmeregelung für altersgerechten Umbau und energetische Sanierung von Wohnraum.
  • Sog. Immobilienverzehrkredite, also solche, die der Alterssicherung dienen, sollen von den Anforderungen der Immobiliar-Verbraucherdarlehen ebenfalls ausgenommen werden. Damit könnten diese auch zur altersgerechten Renovierung herangezogen werden.

Die Ausschüsse werden sich nun die kommenden Wochen mit der Thematik befassen und dem Plenum ihre Empfehlungen vorstellen.

 

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