Barmer GEK will Arzneimittelausgaben weiter senken
Im ersten Jahr der Markteinführung eines Präparates kann der Hersteller den Preis grundsätzlich selbst festlegen. In diesem Zeitraum wird zwischen Hersteller und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) - orientiert am Zusatznutzen des Mittels - ein Erstattungsbetrag ausgehandelt, der in der Regel deutlich unter dem Preis des Herstellers liegt.
Umsatzschwelle als Kostenbremse bei Arzneimittelausgaben
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will nun zur Kostendämpfung bei Arzneimitteln eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro für ein Präparat im ersten Jahr einführen. Sobald das Mittel diese Schwelle erreicht hat, gilt von diesem Zeitpunkt an rückwirkend der niedrigere Erstattungsbetrag.
Niedrige Umsatzschwelle bei Arzneimitteln
Straub sagte nun: «Eine Schwelle bei 250 Millionen Euro würde bedeuten, dass von den 36 neuen Wirkstoffen, die im letzten Jahr zugelassen wurden, nur drei unter diese Regelung gefallen wären. Das ist das ein bisschen wenig.» Man sollte die Schwelle besser bei 50 Millionen Euro ansetzen. Dann würden wenigsten 12 der 36 Wirkstoffe unter diese Grenze fallen. «Dann wäre das ein Instrument, das im Blick auf die Gesamtfinanzlage der GKV sinnvoll wäre.»
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.482
-
Neue Arbeitsverhältnisse
2.048
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.980
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
1.677
-
Bürgergeld und Sozialhilfe: Regelbedarf steigt 2025 nicht
1.521
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.517
-
Bundesregierung lehnt Abschaffung der Witwenrente ab
1.479
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.360
-
Urlaub während Krankschreibung: Besteht ein Krankengeldanspruch?
1.144
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
1.101
-
Patientenversorgung trotz Leistungsverbot gesichert
14.11.2024
-
Klinik-Atlas aktualisiert und erweitert
13.11.2024
-
Prognose für Rentenerhöhung 2025
08.11.2024
-
Sozialversicherungswerte 2025: die voraussichtlichen Rechengrößen im Leistungsrecht
07.11.2024
-
Aufstiegs-BAföG als Fördermöglichkeit für berufliche Weiterqualifizierung
06.11.2024
-
Steigende Durchschnittslöhne in der Pflege
04.11.2024
-
Unterschiedliche Methoden bei Kinderwunschbehandlung sind getrennt zu bewerten
31.10.2024
-
Antragstellung und Kenntnis im Sozialhilferecht
29.10.2024
-
Elektronische Patientenakte stößt kaum auf Widerspruch
28.10.2024
-
Deutliche Qualitätsunterschiede bei Implantation von Hüftgelenken
25.10.2024