Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Haushaltshilfe
Gesetzlich Versicherte Eltern haben bei Krankheit einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Voraussetzung dafür ist, dass sie ein Kind unter 12 Jahren oder mit Behinderung versorgen. Außerdem darf sonst niemand im Haushalt wohnen, der die gewohnten Aufgaben übernehmen kann. Die Hilfe wird auf Antrag von der Krankenkasse gestellt. Dazu sollte der Arzt bescheinigen, dass die Hilfe wegen der Behandlung notwendig ist. Wie viel und wie lange die Kasse dann zahlt, legt sie bei der Bewilligung des Antrags fest.
Kostenerstattung für selbst beschaffte Kraft
Akzeptieren zu betreuende Kinder nur vertraute Menschen als Haushaltshilfe, kann in Absprache mit der Kasse auch jemand die Betreuung übernehmen, den die Kinder kennen. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse je nach Bedarf bis zu 70 EUR pro Tag oder 8,75 EUR pro Stunde. 10 % der Kosten, mindestens aber 5 EUR am Tag, müssen Versicherte selbst tragen. Nahe Verwandte wie Großeltern oder erwachsene Geschwister bekommen keine Vergütung. Die Kasse kann ihnen jedoch grds. nachgewiesene Aufwendungen wie Verdienstausfall und Fahrtkosten ersetzen.
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