Krankenkasse zahlt Rechtsgutachten
Die Kasse wolle ihren Versicherten damit helfen, hoffe aber auch, selbst leichter Regressforderungen geltend machen zu können, sagte ein Sprecher am 15.7.2015 in Hamburg. «Es ist eine Win-win-Situation.» Die TK ist nach eigenen Angaben die erste Krankenversicherung in Deutschland, die das anbietet.
Gutachten bereits bei Behandlungsfehlern möglich
Bisher können Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, bereits medizinische Gutachten über ihre Kasse beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung beantragen. Neu sind jetzt die kostenfreien juristischen Gutachten bei fehlerhaften Hüftgelenken, Herzschrittmachern, Brustimplantaten und anderen Medizinprodukten. Sie sollen bei der Entscheidung helfen, ob sich eine Klage lohnt.
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