Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung
Die Bundesregierung will die Pflege in Deutschland in 2 Schritten reformieren. Anbei die Kernpunkte in Stichworten:
Anpassung der Pflegeleistungen an Preisentwicklung
Die gut 2,5 Mio. Pflegebedürftigen in Deutschland sollen ab 2015 um bis zu 4 % erhöhte Leistungen bekommen.
Verbesserte Betreuung für Demenzkranke
Mehr Menschen sollen sich mit Demenzkranken, Behinderten oder psychisch Kranken beschäftigen. In Heimen sind neben Fachkräften dafür etwa 24.000 nachqualifizierte Kräfte im Einsatz. Künftig sollen es 45.000 sein.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Flexibler und großzügiger sollen Hilfen gewährt werden für bis zu 4 Wochen Heimaufenthalt eines zu Hause gepflegten Menschen pro Jahr sowie für 4 Wochen ambulante Pflege etwa durch einen Dienst, wenn Angehörige Urlaub machen.
Lohnersatz bei Pflegeorganisation
Wer Pflege daheim organisieren muss, hat ein Recht auf 10 Tage Auszeit - künftig soll es dafür Lohnersatz ähnlich wie Kinderkrankengeld geben. Diese Regelung erfolgt jedoch zeitnah in einem gesonderten Gesetz.
Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit
Angehörige können sich für eine Pflegezeit bereits bis zu 6 Monate unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Die Familienpflegezeit aber, in der man auf bis zu 15 Stunden reduzieren kann, ist für die Unternehmen freiwillig. Auch hier soll ein Rechtsanspruch her.
Vorsorgefonds zur Vermeidung von Beitragssprüngen
Von 2015 bis 2033 sollen steigende Milliardensummen in einen Fonds fließen. Wenn die Babyboomerjahrgänge 1959 bis 1967 verstärkt pflegebedürftig werden, sollen mit dem Geld Beitragssprünge vermieden werden.
Vereinheitlichung der Ausbildung
Die Ausbildung zu Alten- und Krankenpflegern soll einheitlich werden, so dass Altenpfleger später besser wechseln können und der Beruf attraktiver wird. Schulgeld soll entfallen.
Demenzkranke: Erweiterung der Pflegegrade
In Reformstufe 2 soll mit einer Großreform die Versicherung besser auf die zahlreicheren Demenzkranken eingestellt werden. Die heutigen 3 Pflegestufen soll durch 5 weiter gefasste Pflegegrade ersetzt werden. Auch Einschränkungen im Wahrnehmen und Bewusstsein, die heute bei der Einstufung nach körperlicher Beeinträchtigung im Hintergrund sind, sollen stärker zählen.
Finanzen: Erhöhung des Pflegebeitragssatzes
Der Pflegebeitragssatz soll von 2,05 % (Kinderlose: 2,3 %) ab 2015 um 0,3 Prozentpunkte steigen. 0,2 sollen später für die geplante Großreform dazukommen. Unter Strich soll das 6 Mrd. Euro pro Jahr mehr bringen.
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