Transplantation: Regeln für Arbeitgeber und Kassen

Die neue Entscheidungslösung


Die neue Entscheidungslösung

Das geänderte Recht tritt in Bezug auf die Entscheidungsfindung zur Organspende selbst zum 1.11.2012 in Kraft („Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“).

U. a. werden die Krankenkassen alle Bürger ab 16 Jahren regelmäßig zu Fragen der Organ- bzw. Gewebespende und Transplantation aufklären und sie schriftlich dazu befragen, ob sie Organspender sein wollen. Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen sollen dabei den Versicherten auch fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen der Organ- und Gewebespende nennen.

Spenderausweis wird unaufgefordert zugeschickt

Die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungsunternehmen müssen ihren Versicherten binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes Informationsmaterial und einen Spenderausweis schicken, auf dem die Versicherten eine Erklärung über die Spendebereitschaft dokumentieren können. Die Krankenkassen sollen die Unterlagen möglichst noch 2012 zusammen mit der derzeit ausgegebenen elektronischen Gesundheitskarte verschicken. Auch die Pass- und Ausweisstellen von Bund und Ländern sollen die Materialien aushändigen.

Information erfolgt alle 2 Jahre

Die Informationen zur Organspende werden die Versicherten dann alle 2 Jahre bekommen, bis es technisch möglich sein wird, die Erklärung zur Organspende mit den erweiterten Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Dann besteht für die Versicherten, die sich zur Organspende entschließen, die Wahlmöglichkeit zwischen der Nutzung der Gesundheitskarte als Spenderausweis oder der ...

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