E-Rezept: Bundesrat billigt Digital-Gesetz
Elektronische Rezepte sollen für Millionen Patientinnen und Patienten zum Standard werden.
Möglichkeiten E-Rezepte einzulösen
Schon länger sind E-Rezepte anstelle der gewohnten rosa Zettel auch über eine spezielle App oder einen ausgedruckten QR-Code einzulösen. Doch ein Start in größerem Stil verzögerte sich mehrfach auch wegen Technikproblemen. Inzwischen gibt es einen einfacheren Einlöseweg, bei dem man in der Apotheke die Versichertenkarte in ein Lesegerät steckt. Mit dem Digital-Gesetz ist es nun vom 1.1.2024 an für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend, Rezepte elektronisch auszustellen.
Praxen sollten sich umstellen
Eigentlich bestand die Pflicht schon ab Anfang 2022. Die Praxen sollten sich nun aber umstellen, denn zuletzt waren noch nicht überall die Voraussetzungen da. Dazu gehört ein Verbindungsgerät für die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Die E-Rezepte werden auf einem zentralen Server gespeichert und beim Einstecken der Kassenkarte wird die Apotheke autorisiert, sie von dort abzurufen. Künftig soll die E-Rezept-App auch in Kassen-Apps integriert werden.
E-Rezepte nehmen Fahrt auf
Die E-Rezepte kommen angesichts der verpflichtenden Vorgaben schon stärker in Fahrt. Seit Jahresbeginn wurden knapp 36 Millionen E-Rezepte eingelöst, wie die mehrheitlich bundeseigene Digitalagentur Gematik auf dpa-Anfrage mitteilte. Im Dezember waren es noch 8,8 Millionen. Etwas Druck zum Umstellen ist gesetzlich auch vorgesehen: Machen Praxen nicht mit, können ihnen pauschale Kürzungen bei der Vergütung um ein Prozent drohen.
Elektronische Patientenakte bis 2025
Ein weiterer Bestandteil des Digital-Gesetzes ist die elektronische Patientenakte. Diese erhält mit einem Opt-out-Verfahren bis Anfang 2025 mehr Schwung. Auch eine leichtere Datenforschung soll dann möglich sein. Mehr zur elektronischen Patientenakte lesen Sie hier.
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