Erwerbsminderungsrente steht Landwirten und mitarbeitenden Familienangehörigen zu, wenn sie

  • teilweise oder voll erwerbsgemindert im Sinne der Rentenversicherung sind,
  • in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Pflichtbeitragsjahre gezahlt haben (hierauf kommt es nicht an, wenn die Wartezeit wegen eines Arbeitsunfalls vorzeitig erfüllt ist),
  • die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben (ggf. vorzeitig) und
  • das landwirtschaftliche Unternehmen abgegeben haben bzw. bei Familienangehörigen, wenn sie selbst nicht Landwirt sind.[1]

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