Konkretisierung der Erkrankung und des Behandlungsauftrages mittels Angabe von Diagnosen (mit ICD-Kodifizierung) mit diagnostischen und therapeutischen Prozeduren

Konkretisierung der Erkrankung

  • Multiple Sklerose (ICD G 35.-)
  • andere demyelinisierende Erkrankungen des Nervensystems (ICD G36.- und ICD G37.-)

Konkretisierung des Behandlungsauftrages:

Ambulante Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose

(Ziele: Differenzialdiagnostik Therapieentscheidungen, Schubprophylaxe, Schubtherapie, Verlaufskontrolle, Langzeittherapie, Behandlung von Komplikationen und Therapienebenwirkungen, psychosoziale und rehabilitative Beratung)

Zur Diagnostik und Therapie werden im Allgemeinen folgende Leistungen erbracht, sie sind Teil der vertragsärztlichen Versorgung, z. T. existieren Qualitätsvereinbarungen:

  • Anamnese
  • körperliche Untersuchung
  • Beratung
  • Schulung
  • psychologische Beratung und/oder psychotherapeutische Beratung und Betreuung
  • Beratung und Betreuung zur sozialen Integration
  • Beratung zur und Kontrolle der Physiotherapie
  • Laboruntersuchungen
  • Therapie der Multiplen Sklerose, Komplikationen und Begleiterkrankungen (je nach betroffenem Fachgebiet)
  • bildgebende Diagnostik (z. B. Röntgen, MRT, Ultraschalluntersuchungen)

Zu neurologischen Fragestellungen:

  • neurologische und ggf. neuropsychologische Untersuchung (inkl. Kognition)
  • psychiatrische Untersuchung
  • einfache neuropsychologische Testverfahren
  • MRT-Diagnostik (MS-Standardsequenzen, mit/ohne Kontrastmittel)
  • neurophysiologische Diagnostik

    • Evozierte Potentiale
    • EEG
  • Indikationsstellung und Bewertung der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie

Zu kardiologischen Fragestellungen:

  • EKG-Untersuchungen
  • Echokardiographie

Zu urologischen Fragestellungen:

  • Restharnbestimmung
  • Urodynamik
  • Therapie MS-bedingter Sexualstörungen
  • Blasenkatheterversorgung

Zu ophtalmologischen Fragestellungen:

  • ophthalmologischer Befund
  • Verordnung und Anpassung von Sehhilfen
Bei progredientem Krankheitsverlauf, Komplikationen sowie bei besonderen Fragestellungen, wie z. B. Kinderwunsch und Schwangerschaft können noch weitere (Spezial-)Untersuchungen und Therapiemaßnahmen notwendig werden.
Sächliche und personelle Anforderungen

Hinsichtlich der fachlichen Befähigung, der Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung, den apparativen, organisatorischen, räumlichen Voraussetzungen einschließlich der Überprüfung der Hygienequalität gelten die QS-Vereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V entsprechend.

Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs.2 SGB V u. a.:

  • Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung)
  • Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie (Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und Therapie)
  • Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Kernspintomographie (Kernspintomographie-Vereinbarung)

Richtlinie gemäß § 75 Abs. 7 SGB V

  • Richtlinien der kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der kassenärztlichen/vertragsärztlichen Versorgung

Darüber hinaus gilt:

Die Betreuung der Multiple Sklerose-Patientinnen und Patienten soll in einem interdisziplinären Team unter der Leitung einer Fachärztin oder eines Facharztes für Neurologie erfolgen.

Im interdisziplinären Team des Krankenhauses hat zur ambulanten Betreuung von Multiple Sklerose-Patientinnen und Patienten im Krankenhaus neben einer Fachärztin oder einem Facharzt für Neurologie auch eine Fachärztin oder ein Facharzt für Radiologie verfügbar zu sein.

Als weitere Fachdisziplinen bzw. Fachärztinnen oder Fachärzte sind bei Bedarf zeitnah in der Einrichtung hinzuzuziehen: Fachärztin oder Facharzt für Kardiologie, Fachärztin oder Facharzt für Urologie, Fachärztin oder Facharzt für Ophthalmologie.

Als weitere Fachdisziplinen bzw. Fachärztinnen oder Fachärzte sind mit einzubinden: Neuropsychologie, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie. Fachärztin oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärztin oder Facharzt für Neurochirurgie, Fachärztin oder Facharzt für Gynäkologie.

Die weiteren Fachdisziplinen bzw. Fachärztinnen oder Fachärzte können auch durch vertraglich vereinbarte Kooperationen mit externen Leistungserbringern, mit niedergelassenen Vertragsärztinnen oder Vertragsärzten oder anderen Krankenhäusern eingebunden werden.

Eine 24-Stunden-Notfallversorgung mindestens in Form einer Rufbereitschaft (ggf. auch durch vertraglich vereinbarte Kooperationen mit niedergelassenen Vertragsärztinnen oder Vertragsärzten oder anderen Krankenhäusern) soll für die folgenden Fachdisziplinen gewährleistet sein

  • Neurologie
  • Radiologie

Die Mindestanzahl muss 120 behandelte Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose pro Jahr umfassen.

Qualifikationsvoraussetzungen an das B...

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