Begriff

Bei der Anhörung handelt es sich um eine zwingende Verpflichtung des Sozialversicherungsträgers, Beteiligten am Verwaltungsverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (rechtliches Gehör), bevor durch Verwaltungsakt in seine Rechte eingegriffen wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Anhörung Beteiligter ist in § 24 SGB X geregelt.

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