Eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer neben einer selbstständigen Tätigkeit führt zur Mehrfachversicherung in der Rentenversicherung. Der Selbstständige ist insoweit sowohl in der Arbeitnehmerbeschäftigung als auch in der selbstständigen Tätigkeit versicherungspflichtig in der Rentenversicherung.[1]
Mehrfachversicherung
Versicherungspflicht als Arbeitnehmer seit | 1.4.2010 |
Beginn der Versicherung auf Antrag | 1.10.2018 |
Ende der Beschäftigung als Arbeitnehmer | 31.12.2023 |
In der Zeit vom 1.10.2018 bis 31.12.2023 besteht Versicherungspflicht als Arbeitnehmer nach § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, daneben besteht außerdem Versicherungspflicht auf Antrag nach § 4 Abs. 2 SGB VI.
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