Die Einschränkung auf Heimarbeit schließt Verfügbarkeit für die gesamte Dauer des Leistungsanspruchs nicht aus, wenn der Arbeitnehmer die Anwartschaftszeit durch eine Beschäftigung als Heimarbeiter erfüllt hat und bereit und in der Lage ist, Heimarbeit unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes auszuüben.[1]

 
Hinweis

Bürgergeld

Für den Anspruch auf Bürgergeld nach dem SGB II ist Arbeitslosigkeit keine Anspruchsvoraussetzung, da diese bei Hilfebedürftigkeit gezahlt wird. Lediglich in der Statistik der Arbeitslosen werden arbeitslose SGB II-Leistungsberechtigte mitgezählt.

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