Die Anbindung der Versicherten erfolgt auf freiwilliger Basis parallel zur Einführung der weiteren Datenaustauschverfahren. So soll es möglich sein, zukünftig auch die eAU-Daten in der sich noch in Aufbau befindlichen Patientenakte einzubinden. Eine gesetzliche Möglichkeit zur Befüllung und damit Entfall auch der Versichertenbescheinigung ist bereits normiert, wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ein Regelprozess ist daher bereits absehbar, lässt aber noch ein wenig auf sich warten.

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