Medizinprodukte sind Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen u. a. zum Zwecke der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten zu dienen bestimmt sind.[1] Im Unterschied zu Arzneimitteln erfolgt die Hauptwirkung primär nicht pharmakologisch, metabolisch oder immunologisch, sondern physikalisch oder physikochemisch. Dies sind z. B. Hörgeräte, Rollstühle, Verbandmittel oder Einmalspritzen.

In medizinisch notwendigen Fällen können Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) gelten, ausnahmsweise in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden.[2] Viele Medizinprodukte sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V.

[1] § 3 Nr. 1 MPG.

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