Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Ermessen nach Durchführung eines Beratungsgesprächs. Zuständig ist die Dienststelle, in deren Bezirk die Maßnahme durchgeführt wird. Ein Antrag auf Förderung durch den Teilnehmenden oder einen Betrieb ist an keine Form gebunden.

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