An Gebühren sind zu erheben
2. |
für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte
|
3. |
für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung 98 Euro, |
4. |
für die Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte 80 Euro, |
5. |
für die Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte 70 Euro. |
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