(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

 

1.

der Ausbildungsbetrieb:

 

1.1

Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung,

 

1.2

Unternehmensziele und Organisation,

 

1.3

Personalwesen,

 

1.4

Selbstverwaltung und Aufsicht,

 

1.5

Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung,

 

1.6

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung;

 

2.

Aufgaben der Sozialversicherung:

 

2.1

Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung,

 

2.2

Versicherte, Mitglieder,

 

2.3

Beiträge für Beschäftigte,

 

2.4

Leistungen;

 

3.

Informationsverarbeitung und Datenschutz:

 

3.1

Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -aufbereitung,

 

3.2

Informations- und Kommunikationssysteme,

 

3.3

Datenschutz;

 

4.

Kommunikation und Kooperation:

 

4.1

Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,

 

4.2

Umgang mit Konflikten;

 

5.

Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren;

 

6.

Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken.

 

(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

 

A.

in der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung:

 

1.

Marketing;

 

2.

Versicherungsverhältnisse und Beiträge:

 

2.1

Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit,

 

2.2

freiwillige Versicherung,

 

2.3

Familienversicherung,

 

2.4

Wahlrecht,

 

2.5

Berechnung, Einzug und Überwachung der Beiträge,

 

2.6

Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft;

 

3.

Leistungen und Verträge:

 

3.1

Anspruchsvoraussetzungen und Umfang der Leistungen,

 

3.2

Zusammenarbeit mit Vertragspartnern;

 

B.

in der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung:

 

1.

versicherter Personenkreis;

 

2.

Mitgliedschaft;

 

3.

Finanzierung;

 

4.

Leistungen;

 

C.

in der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung:

 

1.

Versicherungsverhältnisse:

 

1.1

Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit,

 

1.2

freiwillige Versicherung;

 

2.

Finanzierung;

 

3.

Leistungen:

 

3.1

Rehabilitation,

 

3.2

Rentenansprüche,

 

3.3

Rentenhöhe und Rentenzahlung,

 

3.4

Zusatzleistungen und sonstige Leistungen,

 

3.5

Kontenklärung und Rentenauskunft;

 

D.

in der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung:

 

1.

Marketing;

 

2.

Versicherungsverhältnisse:

 

2.1

Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit,

 

2.2

freiwillige Versicherung,

 

2.3

Familienversicherung;

 

3.

Finanzierung;

 

4.

Leistungen:

 

4.1

Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung,

 

4.2

Leistungen in der Rentenversicherung;

 

E.

in der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung:

 

1.

Versicherungsverhältnisse;

 

2.

Mitgliedschaft;

 

3.

Finanzierung;

 

4.

Leistungen:

 

4.1

Leistungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung,

 

4.2

Leistungen in der Alterssicherung der Landwirte,

 

4.3

Leistungen in der Krankenversicherung der Landwirte und in der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung.

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